DEUTSCHLAND · FREIBERUFLER · 2026

Steuern für Freiberufler 2026: Wie viel du zurücklegen musst, wann gezahlt wird und wie du Auslandsrechnungen stellst

Als Freiberufler in Deutschland zahlst du deine Einkommensteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen, reichst deine Umsatzsteuer und Auslandsmeldungen über ELSTER ein (Kennziffer 21 + ZM für EU-Kunden bzw. Kennziffer 45 für USA, UK & Schweiz) und finanzierst deine Krankenversicherung selbst. Dieser Leitfaden erläutert die Fristen und Grenzwerte für 2026, zeigt eine konkrete Rücklagenberechnung und erklärt die korrekte Abrechnung internationaler Auftraggeber.

Aktualisiert am 13. Oktober 2026 · 14 Min. Lesezeit · Planungsleitfaden, keine Steuerberatung

Einkommensteuer-Vorauszahlungen10. März · Juni · Sept. · Dez.Einkommensteuer-Vorauszahlung, festgesetzt durch dein Finanzamt
USt-Voranmeldung (USt-VA)10.des Folgemonats nach Ablauf des monatlichen oder quartalsweisen Zeitraums
Vierteljährliche USt-VA2.000 € bis 9.000 €Vorjahres-Umsatzsteuerschuld (Grenzwerte 2026)
Kleinunternehmer-Grenze25.000 €Vorjahresumsatz, und unter 100.000 € im laufenden Kalenderjahr

TL;DR · Freiberufler Steuern & Auslandsrechnungen 2026 auf einen Blick

Wie viel zurücklegen: Nach dem progressiven Grundtarif 2026 (§ 32a EStG) zahlt ein alleinstehender Freiberufler bei 100.000 € zu versteuerndem Einkommen rund 30,9 % (30.864 €) Einkommensteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, zuzüglich Kranken-/Pflegeversicherung und vereinnahmter 19 % Umsatzsteuer.

  • EU-Geschäftskunden (§ 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL): USt-IdNr. im MIAS/BZSt prüfen, mit 0 % USt und Reverse-Charge-Hinweis fakturieren, in ELSTER USt-VA Kennziffer 21 eintragen und bis zum 25. in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) deklarieren.
  • Drittlands-Geschäftskunden in USA, UK & Schweiz (§ 3a Abs. 2 UStG): Leistungsort liegt außerhalb Deutschlands. Mit 0 % USt und Hinweis "Nicht im Inland steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG)" abrechnen, in ELSTER USt-VA Kennziffer 45 melden und niemals in die ZM aufnehmen.

Für wen dieser Ratgeber gedacht ist

Dieser Leitfaden richtet sich an Freiberufler: selbstständige Fachkräfte wie Softwareentwickler, Designer, Berater, Autoren, Übersetzer und Lehrkräfte, die auf eigene Rechnung nach § 18 EStG tätig sind. Freiberufler melden kein Gewerbe an, zahlen daher keine Gewerbesteuer und ermitteln ihren Gewinn in der Regel durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Gilt deine Tätigkeit als Gewerbebetrieb, betreibst du eine GmbH oder UG, oder wirst du zusammen mit einem Ehepartner veranlagt, liefert dieser Ratgeber wertvolle Orientierung für Umsatzsteuer und Liquiditätsplanung; die Einkommensteuerberechnung weicht jedoch ab. Die formelle Einstufung erfolgt durch das Finanzamt anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bei deiner Gründung.

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Die vierteljährlichen Vorauszahlungen

In Deutschland wird bei Rechnungen von Freiberuflern keine Quellensteuer einbehalten. Stattdessen setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, die jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig werden (§ 37 EStG). Die Höhe wird in deinem Steuerbescheid oder einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid festgelegt.

  • Im ersten Geschäftsjahr: Die Vorauszahlungen basieren auf der Gewinnschätzung aus deinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eine zu vorsichtige Schätzung führt zu niedrigen Abschlagszahlungen, aber einer entsprechend hohen Nachzahlung bei der ersten Steuererklärung.
  • Nach dem ersten Steuerbescheid: Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen an den tatsächlich veranlagten Gewinn an. Häufig fällt in diesen Zeitraum die Nachzahlung für das Vorjahr zusammen mit den rückwirkend erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr an. Viele Selbstständige bezeichnen dies als die berüchtigte "Doppelbelastung".
  • Bei Gewinnschwankungen: Bricht dein Umsatz ein oder steigen die Kosten, kannst du beim Finanzamt jederzeit formlos einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen mit einer aktualisierten Gewinnprognose einreichen.

Der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer werden zusammen mit den Vorauszahlungen erhoben. Der Solidaritätszuschlag greift erst ab einer bestimmten Freigrenze und wird darüber stufenweise abgeschmolzen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen und Schwellenwerte 2026

Sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus (in der Regel 19 % oder ermäßigt 7 %) und übermittelst deine Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) elektronisch via ELSTER. Voranmeldung und Zahlung sind stets am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Der Abgaberhythmus richtet sich nach der Zahllast des vorangegangenen Kalenderjahres:

Zahllast des VorjahresVoranmeldungszeitraumBeispielfrist
Bis zu 2.000 €Befreiung von Voranmeldungen möglich, nur JahreserklärungUmsatzsteuer-Jahreserklärung
2.000 € bis 9.000 €VierteljährlichQ1-Meldung fällig am 10. April
Über 9.000 €MonatlichJanuar-Meldung fällig am 10. Februar

Für Neugründer gilt keine pauschale monatliche Abgabepflicht mehr; der Rhythmus richtet sich nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt jede Abgabefrist um genau einen Monat; Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahreszahllast leisten.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Lag dein steuerpflichtiger Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und übersteigt im laufenden Jahr voraussichtlich nicht 100.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Du kannst dann allerdings auch keine Vorsteuer auf deine Betriebsausgaben geltend machen. Überschreitest du die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr, entfällt die Regelung sofort. Freiberufler mit vorwiegend gewerblichen Kunden optieren oft freiwillig zur Regelbesteuerung, da Geschäftskunden die Vorsteuer abziehen können.

Auslandsrechnungen: Kunden in der EU, USA, UK und der Schweiz abrechnen (§ 13b vs. § 3a Abs. 2 UStG)

Gerade IT-Freiberufler, Designer und Unternehmensberater in Deutschland arbeiten häufig für internationale Auftraggeber im EU-Binnenmarkt, in den USA, Großbritannien oder der Schweiz. Im deutschen Umsatzsteuerrecht (UStG) und in ELSTER musst du dabei strikt zwischen innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen und Drittlandsumsätzen unterscheiden:

1. Geschäftskunden im EU-Ausland (§ 13b UStG & Art. 196 MwStSystRL)

Erbringst du eine sonstige Leistung (z. B. Softwareentwicklung, Beratung, Design oder Marketing) an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat (etwa Frankreich, Irland, Österreich oder den Niederlanden), verlagert sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in das Land des Auftraggebers, und die Steuerschuld geht nach Artikel 196 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (§ 13b UStG) auf den Kunden über:

  • Qualifizierte USt-IdNr.-Prüfung (MIAS / BZSt): Prüfe vor Rechnungsstellung die ausländische USt-IdNr. deines Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder das EU-Portal MIAS/VIES und archiviere das Prüfprotokoll. Sowohl deine eigene DE-USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Kunden müssen auf der Rechnung stehen.
  • Pflichthinweis nach § 14a Abs. 1 UStG: Vermerke auf der Rechnung "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge gemäß Art. 196 MwStSystRL)".
  • ELSTER USt-VA Kennziffer 21 & ZM: Trage den Nettobetrag in deiner USt-VA in Kennziffer 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) ein und melde den Umsatz zusätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums in der Zusammenfassenden Meldung (ZM).

2. Geschäftskunden im Drittland: USA, UK & Schweiz (§ 3a Abs. 2 UStG)

Hat dein Unternehmenskunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union (im sogenannten Drittland, z. B. in den USA, Großbritannien oder der Schweiz), liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG ebenfalls am Sitz des Empfängers. Die Leistung ist damit nicht im Inland steuerbar, und du stellst deine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Dennoch gelten in der Praxis andere Nachweis- und Meldepflichten als innerhalb der EU:

  • US-Unternehmenskunden (EIN & IRS Formular W-8BEN): Da die USA kein Mehrwertsteuersystem und keine USt-IdNr. kennen, dokumentierst du die Unternehmereigenschaft deines US-Auftraggebers durch dessen US-EIN (Employer Identification Number), ein Certificate of Incorporation oder den geschlossenen Firmenvertrag. Zudem verlangen US-Kunden vor der ersten Auszahlung fast immer das US-Steuerformular W-8BEN (für Einzelunternehmer/Freiberufler; Kapitalgesellschaften nutzen W-8BEN-E). Durch Angabe deiner deutschen Steuer-Identifikationsnummer berufst du dich auf das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA USA), sodass der US-Kunde 0 % statt 30 % US-Quellensteuer (Withholding Tax) einbehält.
  • Britische Unternehmenskunden (UK): Archiviere die britische VAT-Nummer (GB...) oder den Handelsregisterauszug des UK Companies House als Unternehmernachweis.
  • Schweizer Unternehmenskunden (UID & Bezugssteuer): Prüfe die Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) im offiziellen Schweizer Portal uid.admin.ch. Der Schweizer Auftraggeber versteuert die Leistung in der Schweiz über die Bezugssteuer (8,1 % nach Art. 45 MWSTG) selbst. Lies dazu unseren ausführlichen Leitfaden für Rechnungen in die Schweiz & ins Drittland.
  • ELSTER USt-VA Kennziffer 45 (Niemals in die ZM!): Melde Drittlandsumsätze in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ausschließlich in Kennziffer 45 (Übrige nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland). Trage Umsätze mit den USA, UK oder der Schweiz niemals in Kennziffer 21 ein und nimm sie nicht in die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf.

3. Fremdwährungsrechnungen (USD, GBP, CHF) in der EÜR umrechnen

Nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip der Einnahmenüberschussrechnung (§ 11 EStG) sowie § 16 Abs. 6 UStG werden Rechnungen in US-Dollar (USD), Britischen Pfund (GBP) oder Schweizer Franken (CHF) zum Wechselkurs am Tag des Zahlungseingangs in Euro umgerechnet (entweder anhand der tatsächlichen Euro-Gutschrift auf deinem Geschäftskonto oder mit dem offiziellen EZB-Referenzkurs des Zahlungstages). Bewahre den Kursnachweis zusammen mit dem Beleg für deinen Steuerberater auf.

Kundengruppe Rechtsgrundlage (UStG) USt auf Rechnung ELSTER USt-VA Feld ZM-Meldung
🇩🇪 Inland (Regelbesteuerung) § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 19 % (bzw. 7 %) Kennziffer 81 (19 %) Nein
🇩🇪 Kleinunternehmer § 19 UStG (≤ 25.000 € / < 100.000 €) 0 % (Hinweis § 19) Kleinunternehmer-Zeilen Nein
🇪🇺 EU-Geschäftskunde (B2B) § 3a Abs. 2 & § 13b UStG (Art. 196) 0 % (Reverse Charge) Kennziffer 21 Ja (bis 25.)
🌍 Drittland B2B (USA, UK, Schweiz) § 3a Abs. 2 UStG (Art. 44) 0 % (Nicht steuerbar) Kennziffer 45 Nein (Keine ZM)

Interaktiver ELSTER-Kennziffer & Rechnungstext-Finder

Wähle unten den Sitz deines Auftraggebers aus, um sofort den rechtssicheren deutschen und englischen Rechnungshinweis, die exakte ELSTER-Kennziffer für deine USt-VA sowie die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt zu erhalten:

ELSTER USt-VA: KENNZIFFER 45 · DRITTLAND (§ 3a Abs. 2 UStG) Auszuweisende USt: 0 % (0,00 € / $0.00)
Nicht im Inland steuerbare sonstige Leistung gemäß § 3a Abs. 2 UStG. Service outside the scope of German/EU VAT in accordance with Article 44 of Council Directive 2006/112/EC (place of supply is the United States).
  • ELSTER USt-Voranmeldung: Nettobetrag (in EUR) in Kennziffer 45 (Übrige nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland) eintragen - niemals in Kennziffer 21.
  • Zusammenfassende Meldung (ZM): Nicht in der ZM melden (USA ist Drittland).
  • Unternehmernachweis & W-8BEN: US-EIN oder Certificate of Incorporation archivieren und Formular W-8BEN ausfüllen (0 % US-Quellensteuer nach DBA USA). USD-Zahlungen zum EZB-Referenzkurs des Zahlungstages umrechnen.
GRATIS-DOWNLOAD · STARTER KIT 2026 (DE)

Hol dir den kostenlosen Freiberufler-Steuerrücklagen-Rechner & die Rechnungs-Checkliste

Lade das kostenlose SoloTreasury Lite Starter Kit (ZIP) herunter - inklusive Excel-Rücklagenrechner 2026 (.xlsx), allen Pflichttexten nach § 13b / § 3a Abs. 2 UStG und dem 2-seitigen PDF-Quickstart-Guide.

Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Die Mehrheit der Freiberufler versichert sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich versichert). Die Beiträge bemessen sich prozentual am tatsächlichen Arbeitseinkommen bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze und werden monatlich von der Krankenkasse abgebucht:

  • Krankenversicherung: Allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % bei Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag (bzw. 14,0 % ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld), zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
  • Pflegeversicherung: 3,6 %, bzw. 4,2 % für kinderlose Mitglieder ab vollendetem 23. Lebensjahr.
  • Rentenversicherung: Die meisten Freiberufler unterliegen keiner Rentenversicherungspflicht. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufe wie selbstständige Lehrer, Hebammen oder über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherte Publizisten und Künstler.

Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich abzugsfähig und senken dein zu versteuerndes Einkommen. Da die Krankenkasse zunächst deinen letzten Steuerbescheid ansetzt, erfolgt nach Vorliegen des neuen Steuerbescheids eine rückwirkende Beitragsanpassung. Plane auch diese Nachforderung in deiner Liquidität ein.

Praxisbeispiel: Vom Gewinn zur monatlichen Steuerrücklage

Der deutsche Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) verläuft progressiv. Nach dem Grundfreibetrag steigt der Grenzsteuersatz an und erreicht in der Spitze 42 % (Spitzensteuersatz). Hier ist die Tarifanwendung für einen Alleinstehenden mit 100.000 € zu versteuerndem Einkommen (nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Betriebsausgaben):

Tarif 2026 · Alleinstehende Person

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
100.000 €
Einkommensteuer (Grundtarif 2026)
30.864 €
Durchschnittssteuersatz
30,9 %
Monatliche Einkommensteuerrücklage
2.572 €

Bei diesem Einkommen fällt zusätzlich ein reduzierter Solidaritätszuschlag an, und vereinnahmte Umsatzsteuer ist separat abzuführen. Diese Zahlen verdeutlichen die Systematik und ersetzen keine persönliche Steuerberechnung.

Daraus ergeben sich zwei zentrale Erkenntnisse: Erstens liegt der effektive Durchschnittssteuersatz (hier knapp 31 %) deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 42 %. Eine pauschale "42 % zur Seite legen"-Regel bindet unnötig viel Liquidität, die du für deinen Lebensunterhalt nutzen könntest. Zweitens ignoriert eine starre Quote Krankenkassenbeiträge und Zahlungsfristen. Wenn du deine Rücklage monatlich anhand des tatsächlichen Zuflusses bildest, bleibt deine Liquidität exakt im Gleichgewicht.

Wie SoloTreasury das deutsche Steuerprofil abbildet

  1. Einmalige Einrichtung: Wähle im Control Center das Profil "Deutschland (Einzelner Freiberufler)" und hinterlege deine Gewinnschätzung, den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse sowie deinen Pflegesatz.
  2. Rechnungen und Ausgaben erfassen: Smart Invoicing ordnet jeder Rechnung die richtige steuerliche Behandlung zu. Bei Fremdwährungszahlungen (USD, GBP, CHF) wird automatisch der offizielle EZB-Referenzkurs des Zahlungstages gezogen.
  3. Net Spendable ablesen: Das Dashboard reserviert Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenkassenbeiträge, Umsatzsteuer sowie einen Sicherheitspuffer und zeigt dir exakt, wie viel Geld du dir diesen Monat risikofrei privat auszahlen kannst.
  4. Zahlungskalender im Blick behalten: Der Kalender zeigt die vierteljährlichen Vorauszahlungstermine (10. März, Juni, Sept., Dez.) sowie die Fristen der USt-VA mit den errechneten Beträgen an. Die Festsetzung deines Finanzamts hat dabei immer Vorrang.
  5. Sauberer Steuerberater-Export: Der Accountant Export erzeugt eine strukturierte Übersicht für deinen Steuerberater. SoloTreasury ist eine Vorbereitungssoftware; es übermittelt keine Daten an ELSTER und ersetzt keine GoBD-zertifizierte Buchhaltung.

Profilgrenzen: Das deutsche Profil unterstützt keine Zusammenveranlagung, Kirchensteuer, Gewerbesteuer, private Krankenversicherung oder Kapitalgesellschaften. Prüfe vor dem Kauf die unterstützten Profile und Ausschlüsse.

Typische Steuerfehler deutscher Freiberufler

  • Die Umsatzsteuer ausgeben: Die auf Rechnungen vereinnahmten 19 % gehören dem Finanzamt. Trenne sie ab dem ersten Tag strikt vom Honorar.
  • Auf niedrige Erstjahres-Vorauszahlungen vertrauen: Geringe Vorauszahlungen im ersten Jahr bedeuten keine geringe Steuer. Bilde Rücklagen auf den tatsächlichen Gewinn.
  • Kennziffer 21 und Kennziffer 45 in ELSTER verwechseln: EU-Reverse-Charge-Umsätze gehören in Kennziffer 21 (plus ZM); Drittlandsumsätze (USA, UK, Schweiz) gehören in Kennziffer 45 und dürfen niemals in der ZM gemeldet werden.
  • Kleinunternehmergrenzen ignorieren: Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 € Umsatz, entfällt die Befreiung sofort und nachfolgende Rechnungen müssen zwingend Umsatzsteuer enthalten.
  • Krankenkassen-Nachforderungen vergessen: Steigt dein Gewinn, fordert die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend Beiträge nach. Plane diese Anpassung rechtzeitig ein.
  • Geschäfts- und Privatkonto vermischen: Ein separates Geschäftskonto erleichtert die EÜR und verhindert unübersichtliche Liquiditätsengpässe.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel sollte ein Freiberufler in Deutschland für Steuern zurücklegen?

Das hängt vom Gewinn, von den Vorsorgeaufwendungen und den Krankenversicherungsbeiträgen ab, nicht von einem starren Prozentsatz. Bei einem Alleinstehenden mit 100.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 ca. 30.864 € (rund 30,9 %), zzgl. Solidaritätszuschlag und vereinnahmter Umsatzsteuer. Eine monatliche Rücklage anhand des real vereinnahmten Gewinns verhindert Liquiditätsengpässe.

Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt setzt die Höhe im Steuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid fest. Bei Gewinnschwankungen kann formlos ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden?

Vierteljährlich, wenn die Steuer des Vorjahres zwischen 2.000 € und 9.000 € lag. Liegt sie über 9.000 €, ist monatlich abzugeben. Bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Fälligkeit ist stets der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (bzw. einen Monat später mit Dauerfristverlängerung).

Wie stellt ein deutscher Freiberufler Rechnungen in die USA, nach UK, in die Schweiz oder ins EU-Ausland?

Bei EU-Geschäftskunden (B2B) prüfst du die USt-IdNr. im MIAS/VIES, stellst die Rechnung netto mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL)", trägst den Umsatz in ELSTER USt-VA Kennziffer 21 ein und reichst eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ein. Bei Drittlands-Geschäftskunden (USA, UK, Schweiz) ist die Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG nicht im Inland steuerbar: du fakturierst ohne USt mit dem Hinweis "Nicht im Inland steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG)", archivierst einen Unternehmernachweis (US-EIN / W-8BEN, UK Companies House oder Schweizer UID auf uid.admin.ch) und meldest den Nettobetrag in ELSTER USt-VA Kennziffer 45 (ohne ZM).

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € voraussichtlich nicht übersteigen. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug.

Übermittelt SoloTreasury meine Steuererklärung an ELSTER?

Nein. SoloTreasury ist eine Vorbereitungs- und Liquiditätsplanungssoftware in Google Sheets. Sie errechnet fundierte Steuerrücklagen und erstellt strukturierte Buchungsberichte; die formelle Steuerübermittlung erfolgt eigenständig oder durch deinen Steuerberater via ELSTER.

Quellen und gesetzliche Grundlagen

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung und Liquiditätsplanung, nicht der individuellen Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026. Das deutsche SoloTreasury-Profil wendet den Grundtarif 2026, den Solidaritätszuschlag sowie die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Jetzt sichern - 49 €